Barrierefreie Websites und Onlineshops: Seit dem 29. 6. 2025 Pflicht – jetzt rechtssicher handeln

Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit. Das heißt, die Standardanforderungen reichen nicht aus, auch Anforderungen in Bezug auf Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen und ältere Menschen müssen erfüllt werden.